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Gremien des Vereins

Kollegium

Die pädagogischen Aufgaben des Vereins werden vom Kollegium der Erzieherinnen und Erzieher verantwortet und selbständig entschieden. Das Kollegium der Erzieherinnen und Erzieher gibt sich eine Kollegiumsordnung und schlägt die neu einzustellenden pädagogischen Mitarbeiter vor. Die Anstellung der Mitarbeiter erfolgt durch den Vorstand nach Anhörung des Rates der Tageseinrichtung. Das Kollegium der Erzieherinnen und Erzieher beschließt im Einvernehmen mit dem Vorstand über seine Vertretung.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern. In den Vorstand müssen Mitglieder der Elternschaft und können Erzieherinnen aus dem Kollegium vertreten sein. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vermögen des Vereins. Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Der Elternrat

Der Elternrat wird nach Beginn des neuen Kindergartenjahres in jeder Gruppe neu- oder wiedergewählt. Er besteht aus jeweils zwei Vertretern pro Gruppe. Der Elternrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger (Vorstand) der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.

Rat der Tageseinrichtung

Der Träger (Vorstand) und die Erzieherinnen bilden mit dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Der Rat hat u. a. die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens dreimal im Jahr.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Integrativen Waldorfkindergarten Bochum e. V. findet einmal jährlich statt. Näheres siehe unter Punkt 8.2 der Satzung.